Wissenswertes zur Kostenerstattung

Folgende Arten von Kuren und Heilaufenthalten können bei uns durchgeführt werden:


Als Beamter können Sie eine beihilfefähige Kur beantragen. Der niedrigste beihilfefähige Satz für Einzelzimmer mit Vollpension beträgt zur Zeit 82 EUR pro Tag (nach §6a). Physikalische Anwendungen und Arzt werden gesondert berechnet.

Als Mitglied einer privaten Krankenkasse können Sie die Rechnung für Arzt und Anwendungen einreichen. Die Unterkunft ist meist selbst zu entrichten.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie eine Reha-Maßnahme nach §111 beantragen.

Ambulante Badekur


Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen 13 Euro pro Tag für Unterkunft; die ärztliche Betreuung und die verschriebenen physikalischen Anwendungen werden bis auf eine kleine Eigenbeteiligung vollständig übernommen.

Pauschalkuren für Selbstzahler

Dazu dürfen wir Sie auf die spezielle Rubrik >Pauschalkuren< verweisen. Hierbei wissen Sie genau, welcher finanzielle Rahmen auf Sie zukommt. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welches Angebot Sie wählen sollen, hilft Ihnen der Arzt beim Aufnahmegespräch anhand Ihres Gesundheitszustandes das Richtige zu finden.

Klassische Kur für Selbstzahler

Sie buchen "Ihr" Wunschzimmer und besprechen beim Arzt die beste medizinische und therapeutische Behandlung nach Ihren Wünschen.