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Als Beamter können Sie eine beihilfefähige Kur beantragen. Der niedrigste beihilfefähige Satz für ein Einzelzimmer mit Vollpension beträgt zur Zeit 82 EUR pro Tag (nach §6a).
Physikalische Anwendungen und Arzt werden gesondert berechnet.
Als Mitglied einer privaten Krankenkasse können Sie die Abrechnung für die ärztliche Betreuung und phsikalischen Anwendungen einreichen. Die Unterkunft ist meist selbst zu entrichten.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie eine Reha-Maßnahme nach §111 beantragen.
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Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen 13 Euro pro Tag für Unterkunft.
Die ärztliche Betreuung und die verschriebenen physikalischen Anwendungen werden bis auf eine kleine Eigenbeteiligung vollständig übernommen.
Dazu dürfen wir Sie auf die spezielle Rubrik
Pauschalangebote
verweisen. Hierbei wissen Sie genau, welcher finanzielle Rahmen auf Sie zukommt.
Unsere Damen an der Rezeption beraten Sie bei der Buchung schon im Vorfeld, welches Angebot für Sie in Frage kommt.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welches Angebot Sie wählen sollen, hilft Ihnen der Arzt beim Aufnahmegespräch anhand Ihres Gesundheitszustandes das Richtige zu finden.
Sie buchen "Ihr" Wunschzimmer und besprechen mit dem Arzt die beste medizinische und therapeutische Behandlung nach Ihren Wünschen beim Aufnahmegespräch.